Wird heute im Bundestag mit der Grundgesetzänderung der Untergang Deutschlands besiegelt?

Die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages kommen am Donnerstag, 13. März 2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht ab 12 Uhr die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115, 143h (20/15096). Die Vorlage soll im Anschluss an die Aussprache gemeinsam mit Gesetzentwürfen von Bündnis 90/Die Grünen (20/15098) und FDP (20/15099) in den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Auch die Initiativen von Grünen und FDP unterbreiten Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes. <br /><br />Ebenfalls in erster Lesung beraten wird ein Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ (20/15107). Die Vorlage soll zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss zugeleitet werden.<br /><br />Die Einberufung der Sitzung verlangen die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Artikel 39 Absatz 3 besagt: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“ Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt entsprechend, dass der Bundestagspräsident zur Einberufung des Bundestages verpflichtet ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.<br />Änderung der Schuldenbremse<br /><br />Ziel des Entwurfs von SPD und CDU/CSU ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen. Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD in der Woche vom 3. März. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. <br /><br />Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll durch Änderungen der Artikel 109 und 115 erreicht werden. Dort soll laut Entwurf festgeschrieben werden, dass der Betrag der Verteidigungsausgaben, der ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigt, von den bei der Schuldenregel zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen ist.

Die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages kommen am Donnerstag, 13. März 2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht ab 12 Uhr die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD und CDU/CSU zur Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115, 143h (20/15096). Die Vorlage soll im Anschluss an die Aussprache gemeinsam mit Gesetzentwürfen von Bündnis 90/Die Grünen (20/15098) und FDP (20/15099) in den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Auch die Initiativen von Grünen und FDP unterbreiten Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes.

Ebenfalls in erster Lesung beraten wird ein Antrag der Gruppe BSW mit dem Titel „Nein zur Kriegstüchtigkeit – Ja zur Diplomatie und Abrüstung“ (20/15107). Die Vorlage soll zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss zugeleitet werden.

Die Einberufung der Sitzung verlangen die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion gemäß Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Artikel 39 Absatz 3 besagt: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.“ Paragraf 21 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages regelt entsprechend, dass der Bundestagspräsident zur Einberufung des Bundestages verpflichtet ist, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.
Änderung der Schuldenbremse

Ziel des Entwurfs von SPD und CDU/CSU ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen. Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD in der Woche vom 3. März. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll durch Änderungen der Artikel 109 und 115 erreicht werden. Dort soll laut Entwurf festgeschrieben werden, dass der Betrag der Verteidigungsausgaben, der ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigt, von den bei der Schuldenregel zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen ist.

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Sondersitzung zur Änderung des Grundgesetzes zum Finanzpaket und Schuldenbremse

Bundestag LIVE: Sondersitzung zur Änderung des Grundgesetzes zum Finanzpaket und Schuldenbremse